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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 15 von 156
Welchen Fall erfasst § 253 StPO (Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung)? Ist § 253 StPO auf den Vorhalt anwendbar?
- grds. Unmittelbarkeitsgrundsatz, § 250 StOI
- kein Vorhalt als Vernehmungsbehelf, sondern ausnahmsweise zulässiger Urkundenbeweis
- Vorschrift nur auf eigene Aussagen des Zeugen anwendbar
- nicht auf Polizisten oder Ermittlungsrichter, die einen Zeugen befragt haben und nun über diese Zeugenaussage vernommen werden


