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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 64 von 156
Nenne 3 Unterschiede zwischen Haftprüfung und Haftbeschwerde!
- Haftbeschwerde hat einen Devolutiveffekt, Haftprüfung nicht
- bei einer Haftprüfung kann eine mündliche Verhandlung erzwungen werden, §§ 118 Abs. 1 StPO, bei der Haftbeschwerde nach Ermessen des Gerichts
- Haftprüfung kann öfter vorgenommen werden
- Haftprüfung: auch Tatsachen werdden überprüft; Haftbeschwerde: nur Rechtsprüfung


