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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 116 von 156
Wer kann einen Strafantrag stellen und wie lange hat derjenige hierfür Zeit?
- § 77 StGB: Strafantrag kann nur der Verletzte stellen
- § 77 b StGB: Drei Monate ab Kenntnis


