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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 116 von 156

Wer kann einen Strafantrag stellen und wie lange hat derjenige hierfür Zeit?

  • § 77 StGB: Strafantrag kann nur der Verletzte stellen
  • § 77 b StGB: Drei Monate ab Kenntnis
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