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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 93 von 156
Erkläre die vom Bundesverfassungsgericht für Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht entwickelte 3 Sphären Theorie.
- Sozialsphäre = genießt keinen besonderen Schutz
- Privatsphäre = Abwägung zwischen Grundrecht und dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse
- Intimsphäre = Beweisverwertungsverbot; unantastbarer Kernbereich


