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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 66 von 156
Berechne die BAK! Der Beschuldigte wird alkoholisiert aus dem Verkehr gezogen Die BAK ergibt drei Stunden später 1, 6 Promille
- zur Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit muss zugunsten des Beschuldigten gerechnet werden
- die ersten zwei Stunden gesperrt
- 0,1 Promille je Stunde
- =1,7 Promille


