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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 68 von 156
Ist die Mitwirkung als Richter an einer aufgehobenen Vorentscheidung Begründung genug für die Ablehnung dieses Richters im jetzigen Verfahren wegen Befangenheit?
- hL: Befangenheit, da psychologisch kaum möglich, Eindrücke auszublenden
- Rspr: kein Grund zur Besorgnis; darf darauf Vertrauen, dass auch ein vorbefasster Richter nur den vorliegenden Beweisstoff würdigt


