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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 73 von 156
Liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn der Pflichtverteidiger als Zeuge vernommen wird, § 338 Nr. 5 StPO (Abwesenheit einer Person)?
- entscheidend ist, in welcher Funktion der Verteidiger auftritt
- der Verteidiger kann in der Zeit, in der er als Zeuge vernommen wird, nicht zugleich als Verteidiger auftreten
- im Falle einer notwendigen Pflichtverteidigung, ist damit eine Abewesenheit gegeben
- es hätte für die Zeugenvernehmung ein anderer pflichtverteidiger beigeordnet werden müssen


