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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 134 von 156

Nenne Prozessvoraussetzungen?

  • sachliche und örtliche Zuständigkeit
  • Strafmündigkeit § 19 StGB
  • Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten
  • keine anderweitige Rechtshängigkeit (hM: tritt mit Erlass des Eröffnungsbeschlusses ein)
  • kein Strafklageverbrauch, Art 103 Abs. 3 GG
  • keine Verjährung, §§ 78 ff StGB
  • wirksamer Strafantrag und Eröffnungsbeschluss

Das endgültige Fehlen von Prozessvoraussetzungen führt zu einem endgültigen Verfahrenshindernis.

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