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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 63 von 93

§ 185, Beleidigung
Definition: Ehre

begründeter personaler Geltungswer und daraus abgeleiteter sozialer Geltungsanspruch

Würde des Verletzte und Geltung und Ruf innerhalb einer Gesellschaft

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