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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 39 von 93
Ist Gewahrsam an verlorenen Sachen möglich?
§ 242 StGB
- vergessen = lässt Gewahrsam unberührt, solange man weiß, wo es sich befindet (Mitgewahrsam)
- verloren in fremder Herrschaftssphäre (Geschäft/Theater) = Beherrscher der Sphäre erlangt Gewahrsam; bei Verlust endet Gewahrsam grds.
- verloren außerhalb (Wald/Wiese) = Sache wird gewahrsamslos
- verloren in eigener Herrschaftssphäre (zu Hause) = Gewahrsam bleibt erhalten


