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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 67 von 93

§ 211, Mord
Definition: Mordlust

Antrieb der Tat entspringt allein dem Wunsch, einen anderen Menschen zu töten

Die Tötung des Opfers als solches ist der einzige Zweck.

Epfindung einer "unnatürlichen Freude an der Vernichtung menschlichen Lebens"

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