Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 67 von 93
§ 211, Mord
Definition: Mordlust
Antrieb der Tat entspringt allein dem Wunsch, einen anderen Menschen zu töten
Die Tötung des Opfers als solches ist der einzige Zweck.
Epfindung einer "unnatürlichen Freude an der Vernichtung menschlichen Lebens"


