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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 89 von 93

Definition Aneignung

zumindest vorübergehende Einverbleiben der Sache selbst oder des in ihr verkörperten Sachwerts in das Vermögenn des Täters oder eines Dritten

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