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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 71 von 93

Definition: Unglücksfall
§315 Abs. 3 StGB

plötzliches Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen von bedeutendem WErt hervorruft

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