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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 86 von 93

Ist eine Eigen- oder Drittzueignungsabsicht gegeben, wenn der Täter die Sache weiterverschenken will.

hM: Eigenzueignung

Arg: Der Täter maßt sich Befugnisse an, die nur dem Eigentümer zustehen. Wer vorgibt, dass er Eigentum übertragen könne, nimmt zumindest für eine juristisch-logische Sekunde die Stelle eines Eigentümers in Anspruch

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