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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 49 von 93
Problem: Beleidigung von Personengemeinschaften , Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung
Bsp: Alle Soldaten sind Mörder
- auch Personengesamtheiten können im Einzelfall beleidigungsfähig sein -> §§ 194 Abs. 3, 4
bei rechtlich anerkannter sozialer Funktion und einheitlichem Willen
zBsp politische Parteien, Gewerkschaften, Fakultäten, dt rotes Kreuz, Bundeswehr, Religionsgemeinschaften - Kollektivbezeichnung
(a) ehrverletzen, wenn die Kollektivbezeichnung den Kreis der Betroffenen so scharf kennzeichnet, dass er deutlich von der Gemeinschaft abgegrenzt werden kann
Bsp: Soldaten der BW
(b) verwedet der Täter erkennbar die ehrverletzende Kollektivbehauptung, um nur ein einzelnes Mitglied aus der Gruppe zu beleidigen, so ist auch nur dieses Mitglied in seiner Ehre verletzt


