Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 81 von 93
Definition: Bande
Zusammenschluss von min. 3 Personen, die sich mit ernsthaften Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch unbestimmte Straftaten eines best. Deliktstyps zu begehen.


