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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 81 von 93

Definition: Bande

Zusammenschluss von min. 3 Personen, die sich mit ernsthaften Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch unbestimmte Straftaten eines best. Deliktstyps zu begehen.

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