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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 17 von 93
Welche Tatbestände umfasst die Untreue und wie stehen sie zueinander?
- Untreue = § 266 StGB
- Missbrauchstatbestand = § 266 Abs. 1 Alt. 1
Täter hat eine Befugnis und handelt nach außen legitim
befolgt jedoch WEisungen etc. nicht
lex speciales, muss zuerst geprüft werden - Treuebruchstatbestand = § 266 Abs. 1 Alt. 2
pflichtverletztendes Verhalten
(Charakter einer geschäftsbesorgung)


