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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 17 von 93

Welche Tatbestände umfasst die Untreue und wie stehen sie zueinander?

  • Untreue = § 266 StGB
  • Missbrauchstatbestand = § 266 Abs. 1 Alt. 1 
    Täter hat eine Befugnis und handelt nach außen legitim 
    befolgt jedoch WEisungen etc. nicht 
    lex speciales, muss zuerst geprüft werden 
  • Treuebruchstatbestand = § 266 Abs. 1 Alt. 2 
    pflichtverletztendes Verhalten 
    (Charakter einer geschäftsbesorgung)
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