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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 36 von 93
Wer ist Geschädigter eines Geldautomatenmissbrauchs? § 263 a StGB
- in Betracht kommen: auszahlende Bank, kartenausgebende Bank, Kontoinhaber
- die auszahlende Bank kann sich durch den garantierten Ersatzanspruch gegen die kartenausgebende Bank wirtschaftlich sofort ausgleichen
- Lösung: kartenausgebende Bank


