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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 16 von 93
Die Polizistin P soll eine Duldungsverfügung (Abschiebung) der Ausländerbehörde gegen A vollziehen. tatsächlich ist der A die Verfügung nicht zugegangen. A wehrt sich gegen die P und verletzt sie schwer. War A durch Notwehr gegen gerechtfertigt, weil ein unwirksamer VA vollzogen werden sollte?
- gegenwärtiger Angriff = auf die Fortbewegungsfreiheit
- rechtswidriger Angriff? = nach Verwaltungsrecht rechtswidrig, aber für die P nicht offensichtlich rechtswidrig
- Polizei soll konsequent handeln können ohnen sich selber zu gefährden; Bürger bleibt nicht rechtlos
- Beurteilung nach dem strafrechtlichen Rechtswidrigkeitsbegriff und damit kein rechtswidriger Angriff


