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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 15 von 93

A ist bei B zu Hause. Es kommt zu einem Streit und A schlägt den B nieder. A weiß, dass er körperlich überlegen ist und B nun durch die Schläge eingeschüchtert ist. A nimmt die Playstation 4 mit. Strafbarkeit des A wegen Raubes?

  • zwischen Drohung/Gewalt und Wegnahme muss eine finale Verknüpfung (Finalzusammenhang) als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme bestehen
  • keine Verknüpfung, wenn tatentschluss zur Wegnahme erst nach der Drohung/Gewalt erfolgt
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