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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 23 von 93

Die Ehefrau begeht allein einen Suizidversuch. Bei dem Vorhaben wird sie ohnmächtig und der Ehemann findet sie vor. Aus dem Abschiedsbrief geht ihre Freiwilligkeit hervor und er lässt sie liegen. Strafbarkeit des Ehemannes?

  • Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen (Rspr)
  • ab Bewusstlosigkeit keine Freiwilligkeit mehr
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