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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 32 von 93

Sind Fotokopien als Urkunden anzusehen?

  • hM: Nicht-Urkunden, denn der aussteller des Originals bekennt sich nicht auch zum Inhalt einer beliebigen Verfielfältigung
  • Kopien weisen nur auf das Vorhandensein eines Originals hin
  • Ausnahme: Eine Reproduktion erlangt dann Urkundenqualität, wenn mit einer - bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit nicht erkennbaren -Manipulation gezielt der Anschein einer Originalurkundeerweckt wird und dies vom Täter erreicht werden sollte
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