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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 42 von 93
Problem: Strafbarkeit eines erfolgsqualifizierten Delikts?
Grunddelikt versucht, zB Wegnahme
Folge eingetreten, zB Tod
(versuchter Raub mit Todesfolge?)
e.A. hoher Strafrahmen, daher muss das Grunddelikt vollendet sein; Parallelität zu Fahrlässigkeitsdelikten, bei denen ein Versuch nicht strafbar ist.
a.A. gem. § 11 Abs. 2 StGB sind erfolgsqualifizierte Delikte Vorsatzdelikte
hM: vermittelnde Ansicht = Gefahrzusammenhang zwischen dem Erfolg des Grunddelikts und der Folge
Nur so wird dem gesetzgeberischen Ziel, besonders gefährliche Verhaltensweisen härter zu bestrafen Rechnung getragen
versuchter Raub mit Todesfolge (+)
§ 18 StGB - Der Täter muss bezüglich des Grundtatbestandes vorsätzlich und hinsichtlich der schweren Folge wenigstens fahrlässig handeln


