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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 20 von 93

Die Angeklagte täuscht eine Polizeikontrolle vor, um O zum anhalten zu bewegen und auszurauben. Der Tatplan hat ERfolg. Strafbarkeit nach § 316 a StGB?

BGH = Auf die Entschlussfähigkeit wird bereits mit der vorgetäuschten Polizeikontrolle eingewirkt, da Fahrer verpflichtet sind, der Polizei Folge zu leisten. Durch die nötigungsgleiche Wirkung wird ein Anhalten erzwungen (Abgrenzung zur List)

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