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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 78 von 93

Wie werden Raub und räuberische Erpressung voneinander unterschieden; in welchem Zusammenhang stehen sie?

BGH: äußeres Erscheinungsbild ist relevant, jedes Tun, Dulden und Unterlassen

Wortlaut spricht nicht von einer Vermögensverfügung
Raub ist lex speciales und entfällt die Zueignungsabsicht, so kann das Unrecht über §§ 253, 255 erfasst werden

hL: freiwillige Vermögensverfügung für die Erpressung notwendig, Selbstschädigungsdelikt

parallele Konstruktion zum Betrug

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