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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 78 von 93
Wie werden Raub und räuberische Erpressung voneinander unterschieden; in welchem Zusammenhang stehen sie?
BGH: äußeres Erscheinungsbild ist relevant, jedes Tun, Dulden und Unterlassen
Wortlaut spricht nicht von einer Vermögensverfügung
Raub ist lex speciales und entfällt die Zueignungsabsicht, so kann das Unrecht über §§ 253, 255 erfasst werden
hL: freiwillige Vermögensverfügung für die Erpressung notwendig, Selbstschädigungsdelikt
parallele Konstruktion zum Betrug


