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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 92 von 93
Wann ist die angestrebte Zueignung rechtswidrig, § 242 StPO?
- zu prüfendes Tatbestandsmerkmal
- angestrebte Zueignung muss objektiv rechtswidrig sein
- kein Bestehen eines fälligen und einredefreien Anspruchs auf ddie Übereignung der Sache
- Vorsatz: muss wissen, dass er keinen Anspruch hat
- Stückschuld: die erstrebte Zueignung ist nicht rechtswidrig, wenn T einen Anspruch auf genau die weggenommene Sache hat
- rechtswidrig, wenn T einen Anspruch auf eine Gattung hat


