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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 92 von 93

Wann ist die angestrebte Zueignung rechtswidrig, § 242 StPO?

  • zu prüfendes Tatbestandsmerkmal
  • angestrebte Zueignung muss objektiv rechtswidrig sein
  • kein Bestehen eines fälligen und einredefreien Anspruchs auf ddie Übereignung der Sache
  • Vorsatz: muss wissen, dass er keinen Anspruch hat
  • Stückschuld: die erstrebte Zueignung ist nicht rechtswidrig, wenn T einen Anspruch auf genau die weggenommene Sache hat
  • rechtswidrig, wenn T einen Anspruch auf eine Gattung hat
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