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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 19 von 93
Zwischen A und B kommt es zu einem Unfal. A hat diesen schuldhaft verursacht. Es kommt nur bie A zu einem Schaden. Er hält nicht an und fährt weiter. Strafbarkeit des A?
- § 142 Abs. 1 StGB
- Schutzzweck: private Interessen der Beteiligten an der Feststellung und Sicherung entstandener Ansprüche
- nur der Täter hat einen Schaden
- keine Strafbarkeit


