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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 19 von 93

Zwischen A und B kommt es zu einem Unfal. A hat diesen schuldhaft verursacht. Es kommt nur bie A zu einem Schaden. Er hält nicht an und fährt weiter. Strafbarkeit des A?

  • § 142 Abs. 1 StGB
  • Schutzzweck: private Interessen der Beteiligten an der Feststellung und Sicherung entstandener Ansprüche
  • nur der Täter hat einen Schaden
  • keine Strafbarkeit
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