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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 74 von 93

§ 303 Sachbeschädigung
Definition: Zerstören

so wesentliche Beschädigung, dass sie in ihrer xistenz vernichtet wird oder ihre Bestimmungsmäßige Brauchbarkeit völlig verliert

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