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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 83 von 93
§ 244 StGB Tatausführung "unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds"Problem: Mitwirkungserfordernis vor Ort?
BGH: min zwei Bandenmitglieder müssen den DIebstahl nicht örtlich und zeitlich zusammen begehen
reicht aus, wenn ein Bandenmitglied als Täter und ein anderes Bandenmitglied beim Diebstahl in irgendeiner Weise zusammenwirken.
Arg: es fließen mindestens zwei Tatbeiträge in die Tatausführung ein, wodurch das Eigentum und Gewahrsam erhöht gefährdet wird. Dank sorgfältiger Planung reicht es auch,w enn nur ein Bandenmitglied am Tatort auftaucht
- allgemein gesteigerte Ausführungsgefahr
- ein arbeitsteiliges Zusammenwirken steigert typischerweise die Effizienz des Vorgehens


