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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 85 von 93

§ 243
Ist natürlicher Schlaf als Hilflosigkeit iSd §243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 aufzufassen?

  • von § 243 wird die besonders verwerfliche Gesinnung erfasst; wird allerdings nur der "gesunde SChlaf ausgenutzt", ist dies vergleichbar mit dem Ausnutzen der Unaufmerksamkeit oder auch Abwesenheit; in dieser Situation wird nicht der erhöhte Unrechtsgrad erreicht
  • erfasst werden nur SChwächezustände wie Krankheit, Trunkenheit oder Ohnmacht (nicht aber etwa pauschal hohes Alter)
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