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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 79 von 93
Prüfungsaufbau § 252 StGB räuberischer Diebstahl
I. Objektiver Tatbestand
- vollendeter Diebstahl oder Raub
- Gewalteinsatz nach Vollendung der Wegnahme
- Betroffensein auf frischer Tat
zeitlich und räumlicher Zusammenhang zw. Vortat und Einsatz des Nötigungsmittels; Täter bemerkt wird oder unmittelbar bemerkt zu werden droht
II. Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz bzgl. der obj TBM
- Beutesicherungsabsicht


