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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 88 von 93
Problem: Rückveräußerung an den Eigentümer: Umstritten sind die Fälle, in denen der Täter die Sache wegnimmt, um sie dem Eigentümer als angeblich eigene Sacht zum Kauf anzubieten. Ist ein Enteignungsvorsatz gegeben?
Betrugslösung: straflose Vorbereitungshandlung zum Betrug gegenüber dem Eigentümer
Diebstahlslösung (hM): Der Eigentümer soll die Sache nicht unter Anerkennung, sondern nur unter Leugnung seines Eigentums zurückerhalten.
Entsprechendes gilt, wenn der Täter standardisiertes Leergut aus dem Getränkemarkt entwendet, um es diesem gegen Zahlung des Flaschenpfandes zurückzugeben


