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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 50 von 93
§§ 185 ff.
Verhältnis der Beleidigungsdelikte untereinander
§ 185 Grund- und Auffangtatbestand
§ 186 rufschädigende Tatsachenbehauptung
§ 187 Sonderfall der üblen Nachrede
Der soziale Achtungsanspruch wird nur dann durch die Kundgabe verletzt, wenn die Äußerung unverdientermaßen erfolgt.


