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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 35 von 93

Wann handelt der Täter gewerbsmäßig? zBsp. § 263 Abs. 3 StGB

  • wiederholte Begehung
  • fortlaufende Haupt- oder Nebeneinnahme
  • von einiger Dauer
  • und einigem Umfang
  • lediglich eigennütziges Verhalten
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