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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 35 von 93
Wann handelt der Täter gewerbsmäßig? zBsp. § 263 Abs. 3 StGB
- wiederholte Begehung
- fortlaufende Haupt- oder Nebeneinnahme
- von einiger Dauer
- und einigem Umfang
- lediglich eigennütziges Verhalten


