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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 22 von 93

T möchte dem O solche Schmerzen in der Brust zufügen, wie T sie hatte, nachdem der O ihm seine Freundin ausspannte. T sticht mit einem Messer in O´s Brust/Herz. Er nimmt den Tod des O billigend in Kauf. Nach einem Stich lässt T ab und ruft einen Krankenwagen, da T sein Zeil erreicht hat. Ist T wirksam zurück getreten von § 212 StGB?

  • kein fehlgeschlagener Versuch (+)
  • beendeter oder unbeendeter Versuch?
    nach Sicht des T könnte er den O noch töten
    Tatplan: Schmerzen zufügen und hat dies erreicht
    außertatbestandliche Ziele sind irrelevant
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