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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 69 von 93
§ 240, Nötigung
Definition: empfindliches Übel
jeder Nachteil, dessen Ankündigung geeignet erscheint, in der konkreten Situation einen besonnen Menschen zu dem vom Täter erstrebten Verhalten zu bestimmen


