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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 9 von 93
Was versteht man unter einem "Unfall" nach § 142 StGB?
jedes plötzlich eintretende Ereignis im Straßenverkehr, das mit den Gefahren des Straßenverkehrs zusammenhängt und zu einem nicht nur völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt


