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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 13 von 93
Beifahrer erkennt die Fahruntüchtigkeit des Fahrers und fährt trotzdem mit. Es kommt infolge des Alkohols zu einem Unfall, der Beifahrer wird verletzt. Strafbarkeit des Fahrers?
- § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a), Abs. 3 Nr. 1 StGB
- Einwilligung des Beifahrers in die Gefährung?
- eigenverantwortliche Selbstgefährdung: hier aber einverständliche Fremdgefährdung, da Tatherrschaft beim Fahrer
- Schutzgut der Sicherheit im Straßenverkehr ist nicht disponibel - > keine Einwilligung möglich
- Strafbarkeit (+)
- keine Strafbarkeit nach § 228 StGB, da hier rechtfertigende Einwilligung möglich


