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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 58 von 93

§ 231 Schlägerei
Definition: SChlägerei

gegenseitige Körperverletzungen verbundene Auseinandersetzung, bei der mehr als zwei Personen aktiv mitwirken

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