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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 72 von 93

§ 263, Betrug
Definition: Vermögen

wirtschaftlicher Vermögensbegriff: Alle wirtschaftlich wertvollen Güter einer Person, Bsp: Geld, Forderungen, Eigentum, Arbeitskraft, ERwerbs- und Gewinnaussichtern, die so konkretisiert sind dass sie eine reale Vermögensposition darstellen, weil die mit Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten lassen

juristisch-wirtschaftlicher Vermögensbegriff: Nach dem rein wirts. VB spielt es keine Rolle, ob dem Inhaber die Vermögensposition rechtl zusteht. Das Strafrecht könne aber nicht schützen, was das Recht sonst nicht anerkennt. Es  werden nur solche Positionen geschützt, die unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen und nichtrechtlich missbilligt werden

Vier Diskussionsgruppen:

  1. Erschleichen von Arbeitsleistungen, §§ 134, 138 BGB
  2. täuschungsbedingter Verzicht auf nichtige Ansprüche aus verbotenen oder sittenwidrigen Rechtsgeschäften
  3. SChutz des rechtswidrig erlangten Besitzes
  4. Drogen
  5. täuschungsbdeingte Vorauszahlungen zu verbotenen oder sittenwidrigen Zwecken (Drogen/Auftragsmord) ohen die Gegenleistung zu erhalten
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