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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 80 von 93
§ 250 StGB
Täter entdeckt das Werkzeug oder Mittel erst am Tatort und nimmt es an sich; Beisichführen iSd § 250?
Für das Beisichführen reicht es aus, wenn ihm das MIttel zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung steht, dh so in seiner räumlichen Nähe ist, dass er es ohne nennenswerde SChwierigkeiten benutzen kann.


