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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 33 von 93

Liegt bei Betrug nach § 263 StGB auch dann ein Irrtum vor, wenn der Irrende Zweifel hegt?

  1. hM: gedankenlose Geschäftspartner dürfen nicht besser gestellt werden, als der Hinterfragende/ Zweifelnde; Verdrängung aufgrund von Gewinnerwartung
  2. M1: Keine objektive Zurechnung, wenn von dem Opfer aufgrund seiner Zweifel erwartet werden kann, dass es sich selbst schützt
  3. M2: zweifelnde Personen müssen sich informieren
  4. M3: Wahrscheinlichkeit der vorgespiegelten Tatsache -> gedankenmachende Opfer werden geschützt
  5. M4: Überlistung; Opfer muss die Tatsache lediglich für möglich halten
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