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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 33 von 93
Liegt bei Betrug nach § 263 StGB auch dann ein Irrtum vor, wenn der Irrende Zweifel hegt?
- hM: gedankenlose Geschäftspartner dürfen nicht besser gestellt werden, als der Hinterfragende/ Zweifelnde; Verdrängung aufgrund von Gewinnerwartung
- M1: Keine objektive Zurechnung, wenn von dem Opfer aufgrund seiner Zweifel erwartet werden kann, dass es sich selbst schützt
- M2: zweifelnde Personen müssen sich informieren
- M3: Wahrscheinlichkeit der vorgespiegelten Tatsache -> gedankenmachende Opfer werden geschützt
- M4: Überlistung; Opfer muss die Tatsache lediglich für möglich halten


