Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 37 von 93
Definition: zusammengesetze Urkunde, § 267 StGB
ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die mit ihrem Bezugsobjekt räumlich fest (= nicht notwendig untrennbar) zu einer Beweismitteleinheit derart verbunden ist, dass beide zusammen einen einheitlichen Beweis- und Erklärungsinhalt in sich vereinigen
zBsp: Kfz und Kennzeichen, nicht aber rote Kennzeichen weil nur vorübergehend.


