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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 26 von 93
Was ist der Unterschied zwischen Bereicherungsabsicht und Zueignungsabsicht?
- Bereicherungsabsicht = Absicht zur Erhöhung des wirtschaftlichen Gesatmwertes des Vermögens; es kommt nicht auf die Sache an sich an, sondern den Vermögenswert
- Zueignungsabsicht = dauerhafte Enteignung und vorübergehende Aneignung der Sache


