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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 5 von 93
§ 263a StGB Computerbetrug. Was ist unter "unbefugte Verwendung von Daten" zu verstehen?
- restriktive Auslegung: Computerbetrug sollte Strafbarkeitslücken schließen
- betrugsspezifische Auslegung: wäre es Betrug am Bankschalter? Wäre die Person, die das prüft, was der Automat prüft, getäuscht?
- Für den Automaten sind Identität und Berechtigung des Abhebens mit der Eingabe der echten Bankkarte und der zugehörigen PIN hinreichend festgestellt
- Verwendung manipulierter oder kopierter Daten
- Erlangung der Bankkarte und/oder Geheimnummer durch Nötigung oder Diebstahl = auch unbefugte Verwendung, BGH = Gesamtbetrachtung wichtig


