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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 5 von 93

§ 263a StGB Computerbetrug. Was ist unter "unbefugte Verwendung von Daten" zu verstehen?

  • restriktive Auslegung: Computerbetrug sollte Strafbarkeitslücken schließen
  • betrugsspezifische Auslegung: wäre es Betrug am Bankschalter? Wäre die Person, die das prüft, was der Automat prüft, getäuscht?
  • Für den Automaten sind Identität und Berechtigung des Abhebens mit der Eingabe der echten Bankkarte und der zugehörigen PIN hinreichend festgestellt
  • Verwendung manipulierter oder kopierter Daten
  • Erlangung der Bankkarte und/oder Geheimnummer durch Nötigung oder Diebstahl = auch unbefugte Verwendung, BGH = Gesamtbetrachtung wichtig
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