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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht
Frage 25 von 93
Warum kann bei erheblicher Alkoholisierung die Strafbarkeit des Täters entfallen?
I. Tatbestandsmerkmal erfüllt
II. keine Rechtfertigungsgründe
III. Schuld = persönliche Vorwerfbarkeit
War der Täter bei der Begehung der Tat in der Lage, das Unrecht zu erkennen?
Einsichts- und Steuerungsfähigkeit unter enormer Alkoholisierung idR nicht gegeben


