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Karteikarten - Rostock Referendariat: Materielles Strafrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 25 von 93

Warum kann bei erheblicher Alkoholisierung die Strafbarkeit des Täters entfallen?

I. Tatbestandsmerkmal erfüllt

II. keine Rechtfertigungsgründe

III. Schuld = persönliche Vorwerfbarkeit

War der Täter bei der Begehung der Tat in der Lage, das Unrecht zu erkennen?

Einsichts- und Steuerungsfähigkeit unter enormer Alkoholisierung idR nicht gegeben

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