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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 1 von 181

Fall: Der Gerichtsvollzieher pfändet für eine Forderung des C bei A ein Motorrad. Dieses steht jedoch im Eigentum des B. B erfährt hiervon erst nach der Versteigerung an D. Wie kann B sich wehren bzw welche Wege stehen ihm gegen den Vollstreckungsschuldner A offen?

  • Drittwiderspruchsklage (-) mangels Rechtsschutzbedürfnis, da Zwangsvollstreckung schon beendet
  • verlängerte Drittwiderspruchsklage: materiell-rechtliche Ansprüche
  • erst dann gegeben, wenn der Erlös der Versteigerung den Wert der Sache nicht erreicht, zBsp: Motorradwert = 10.000€, Erlös = 8.000€. Den Erlös kann er Dritte vom Vollstreckungsgläubiger aus § 812 I. 1 Alt. 2 BGB heruasverlangen
  • Ansprüche des Volsltreckungsschuldner iHv 2.000€?
    Nebenpflichverletzung aus § 241 Abs. 2 BGB aus dem zwischen Schuldner und Dritten bestehenden Vertrag, zBsp Leihe des Motorrads; Anspruch aus §§ 280 I.2, 241 II BGB sowie § 823 I BGB
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