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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 157 von 181

Kläger klagt auf Herausgabe des Pkw´s. Anspruch besteht nur aus § 985 BGB. Während des Prozesses verkauft der Kl. den Pkw. Bekl. meint nun, dass dem Kl. kein Recht mehr zustünde. Stimmt dies? Ist Kl. noch prozessführungsbefugt?

Nein, denn mangels Abtretbarkeit des § 985 BGB kommt § 931 BGB vorliegend nicht in Frage. Damit ist die Kl. auch Eigentümerin geblieben.

Kl. ist prozessführungsbefugt, § 265 Abs. 2 ZPO- Auf die gewillkürte Prozessstandschaft kommt es nicht an.

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