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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht
Frage 157 von 181
Kläger klagt auf Herausgabe des Pkw´s. Anspruch besteht nur aus § 985 BGB. Während des Prozesses verkauft der Kl. den Pkw. Bekl. meint nun, dass dem Kl. kein Recht mehr zustünde. Stimmt dies? Ist Kl. noch prozessführungsbefugt?
Nein, denn mangels Abtretbarkeit des § 985 BGB kommt § 931 BGB vorliegend nicht in Frage. Damit ist die Kl. auch Eigentümerin geblieben.
Kl. ist prozessführungsbefugt, § 265 Abs. 2 ZPO- Auf die gewillkürte Prozessstandschaft kommt es nicht an.
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Der Gerichtsvollzieher will in den einzigen Kühlschrank pfänden. Welcher Rechtsbehelf ist statthaft?25
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist; was wird das Gericht in den meisten Fällen anordnen?33
Der Kläger reicht Klage ein. Die Klage ist begründet. Wie kann der Beklagte kostengünstig reagieren?88
Tenor: Im Prozess ergeht ein Vergleich, Dieser wird später angefochten. Der Vergleich ist wirksam.121
Stufenurteil wird eingereicht. Vor dem Urteil erteilt der Beklagte Auskunft. Wie ist die Rechtlsage?

