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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 52 von 181

Warum kann bei einstweiliger Verfügung bei unzuständigem Gericht nicht rügelos verhandelt werden?

Gemäß § 802 ZPO ist das Gericht der hauptsache ausschließlich zulässig; keine rügelose Verhandlung möglich

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