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Karteikarten - Rostock Referendariat: Zivilprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 147 von 181

Die Klage wird eingereicht. Der Beklagte stellt einen PKH Antrag. Zum Tag der mündlichen Verhandlung ist über den PKH Antrag noch nicht entschieden wurde und der Beklagte kommt nicht. Warum darf gegen den Beklagten kein VU ergehen?

  • entschuldigter Grund fürs Fernbleiben
  • Verteidigungsstrategie davon abhängig
  • wenn dem PKH Antrag nicht zugestimmt wird, dann Anerkenntnis oder Beschwerde möglich
  • Termin zur mündl. Verhandlung darf erst anberaumt werden, wenn über PKH entschieden wurde
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